Bauschutt – ein Wirtschaftsgut, zu wertvoll zum Wegschütten!
Wichtig:
Eine fraktionierte Trennung, d. h. gleich bei der Entstehung, beim Ab- oder Aufbruch sollte eine sorgfältige Trennung vorgenommen werden!
Bei uns können folgende Stoffe zur Aufbereitung angeliefert werden:
Dieser aufbereitungsfähige Bauschutt ist absolut schadstofffrei anzuliefern. Der Anteil an unbelasteten Feinmaterialien oder nicht aufbereitungsfähigem, mineralischen Bauschutt darf die Quote von 5 % nicht übersteigen.
Nicht angenommen werden z. B. folgende Materialien:
Abbruchmaterial von Industrie- und Gewerbebetrieben ist nur nach Zustimmung durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt zugelassen.
Aufbereitung:
Unter Verwendung einer angemieteten mobilen Brecheranlage wird das verwertbare Bauschuttmaterial einmal jährlich aufbereitet. Dabei entstehen aus Beton-, Mauerwerk- und Ziegelabbruch sowie aus Straßenaufbruch verschiedene Recyclingprodukte, wie Beton RC-Material 0/32 und
RC- Material-Mix 0/45
Die BRH Baustoff-Recycling im Hochschwarzwald GmbH & Co. KG ist ein zertifizierter
Entsorgungsfachbetrieb. Daher können Sie sich jederzeit sicher sein, dass Ihre Abfallmaterialien bei uns rechtmäßig entsorgt und recycelt werden.
Betonbruch 170101 Sortenrein
Sortenreiner Betonbruch mit einer Kantenlänge kleiner als 60 cm
Sortenreiner Betonbruch mit einer Kantenlänge größer/Baustahl länger als 60 cm
Bei Vermischung mit Mauerwerk, Asphalt, Unterbau über 5% erfolgt die Annahme als Gemische
Mauerwerk 170102 Sortenrein
Alle Arten von Mauersteinen, Ton- und Betonziegel jedoch ohne Leichtbausteine
(Bims, Blähton, Porenbeton, Ytong).
Bei Vermischung erfolgt keine Annahme.
Fliesen 170103 Sortenrein
Fliesen/ Klinker/ Estrich mit Fliesen
Gemische 170107
Gemische aus Beton, Mauersteine, Fliesen mit unbelasteten Feinstoffanteilen von max. 5%
Bei Überschreitung erfolgt keine Annahme.
Asphaltaufbruch 170302 Sortenrein
Bituminöser Straßenaufbruch teer-/pechfrei,
Asphaltschollen, Fräsgut Annahme nur mit Analyse.
Wir bitten eindringlich darauf zu achten, dass die Anlieferung der jeweiligen Materialien strikt getrennt erfolgt!
Eine Vermischung mindert erheblich die Qualität unserer
RC-Materialien.
Vermischtes Anliefermaterial fällt ausnahmslos unter die Annahmekategorie "Gemische" oder unter Baureststoffe!
Bei einer Vermischung mit Fremdstoffen (Baustellenabfällen), sowie einer nachweislichen Überschreitung der
Zuordnungsklasse RC1 (Z 1.1) erfolgt grundsätzlich keine Annahme!
Asbest: Grundsätzlich können wir nur asbestfreien Bauschutt entgegennehmen. Asbestfrei gelten: bereits sanierte
Gebäude, von einem Sachverständigen begutachtete Gebäude/Bauwerke/Bauschutt, Bauwerke die nach 31.10.1993
gebaut worden sind und keine Anzeichen auf Asbest aufweisen.
Nicht angenommen werden z.B. folgende Materialien:
Teergebundene Baustoffe, asbesthaltige Abfälle, schadstoffbelasteter, mineralischer Bauschutt (z.B. von
Industrieabbrüchen), Isolierstoffe, Kunststoffe, Holz, lehmiges und bindiges Erdmaterial. Abbruchmaterial von Industrie-
oder Gewerbebetrieben ist nur nach Zustimmung durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt zugelassen.
Die Anlieferungen erfolgen gemäß unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Sorten-Nr. | Materialbezeichnung | Körnung |
---|---|---|
80002 | RC-Material | 0 / 32 |
80003 | RC-Material-Mix | 0 / 45 |
Preisstellung:
Die Lieferungen erfolgen gemäß unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
Preise auf Anfrage